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Meldepflicht für elektronische Plattformen
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01.01.2023 wurde das Plattformen-Steuertransparenzgesetz umgesetzt. Elektronische Plattformen, welche ihren Nutzern ermöglichen Rechtsgeschäfte über das Internet abzuschließen, wie z.B. Verkauf von Waren auf Ebay oder Amazon, sind zur Transparenz verpflichtet.
Die Plattformenbetreiber müssen dem Bundeszentralamt für Steuern zum 31.01. des Folgejahres die persönlichen Daten der Anbieter wie u.a. Anschrift, Steuer-IdNr. oder Geburtsort und Anzahl und Höhe der Umsätze des Anbieters pro Quartal melden.
Eine Meldung an die Finanzverwaltung durch die Plattformbetreiber erfolgt, wenn
- Mindestens 30 Umsätze pro Jahr erbracht wurden oder
- Mindestens 2.000 EUR Vergütung im gesamten Jahr erhalten hat.
Welche Erkenntnisse liegen nun vor: Einkommensteuer kann fällig werden, falls es sich um einen Gewerbebetrieb handelt. Das Gesamtbild der Verhältnisse entscheidet, ob es sich um einen solchen Betrieb handelt. Kriterien sind z.B.
- Dauer und Intensität des Tätigwerdens
- Höhe der Entgelte
- Anzahl der getätigten Verkäufe und
- Vielfalt des Warenangebots.
Sollten Sie Fragen haben oder ergeben sich Unsicherheiten, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen.